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25.06.2010
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Definition
Der Begriff Inkontinenz leitet sich aus dem lateinischen „incontinere“ (nicht  zusammenhalten bzw. nicht zurückhalten) ab.

Als Inkontinenz bezeichnet man medizinisch die fehlende oder mangelnde Fähigkeit des Körpers, den Blasen- und/oder Darminhalt sicher zu speichern und selbst zu bestimmen, wann und wo er entleert werden soll. Man unterscheidet zwischen Harn- und Stuhlinkontinenz.

Unwillkürlicher Urinverlust oder Stuhlabgang sind die Folgen.

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